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Soweit erforderlich erstreckt sich die Betätigung u.a. auch auf das Verwaltungsrecht (z.B. bei einer per Bescheid angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung) oder auf das Zivilrecht, nämlich z.B. bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V sind Schutz und Pflege von Natur und naturgemäßer Umwelt zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturbedingten Einheit von Leben und Umwelt. Seine Bemühungen gelten insbesondere den noch verbliebenen naturnahen Landschaften, einer ökologischen Gestaltung der Kulturlandschaft und naturnaher Erholungslandschaften, der natürlichen Bodenformen, schutzwürdigen Einzelobjekten und geologischen Erscheinungen, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, der Förderung des Tierschutzes, der Bodengesundheit, der Reinhaltung von Wasser und Luft, der Lärmminderung sowie gesunder Lebensbedingungen u.a. im Wohn-, Arbeits-, Ernährungs- und Erholgungsbereich.
Der Verein ist als gemeinnützig eingestuft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024