Torsten Kauer

Soweit erforderlich erstreckt sich die Betätigung u.a. auch auf das Verwaltungsrecht (z.B. bei einer per Bescheid angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung) oder auf das Zivilrecht, nämlich z.B. bei der Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

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Updatezeit: 9. Oktober 2024 07:34
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Tags: Rechtsanwalt: (IS) Strafrecht
Kategorien: (IS), Strafrecht, Rechtsanswalt

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