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Der 1. VfL Potsdam 1990 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" und der "Abgabenordnung". Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermittlung, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien. Innerhalb der vorgesehenen Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben, verwalten und sich an ihnen beteiligen auch als persönlich haftende Gesellschafterin.
Das Unternehmen ist Lizenzpartner der Engel & Völkers Immobilien GmbH, Hamburg.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung, Förderung und Pflege des Mädchen- und Frauenfußballsports in der Landeshauptstadt Potsdam und im Lande Brandenburg und die damit verbundene körperliche Ertüchtigung.
Insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch Teilnahme am leistungsbezogenen Wettkampfsport. Der Verein ist parteipolitisch, religiös und rassisch neutral und steht in all seinen Belangen auf demokratischer Grundlage. Politsche und weltanschauliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Es wird auch unter der Bezeichnung "1.FFC Turbine Potsdam e.V." gearbeitet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient wissenschaftliche beruftsbildenden
Zwecken. Er unterstützt und fördert die Erforschung,
die Wiederherstellung, die Unterhaltung und Pflege
historischer Orangerien, Gewächshäusern und
dazugehöriger Anlagen.
Der Verein bemüht sich um die Bewahrung des
berufspraktisch - gärtnerischen Fachwissens, alter
Traditionen, Erfahrungen und Arbeitsweisen beim
Umgang mit Pflanzen, Gefäßen, Bauwerken und
Werkzeugen in Orangerien.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Produktion, die Herstellung und die Bearbeitung sowie der Vertrieb von Medien (Büchern, Videos, interaktive Software), insbesondere zum Zwecke der Bildung im schulischen und beruflichen Bereich, wobei der Vertrieb über alle sich gegenwärtig und zukünftig ergebenden Vertriebswege einschließlich nationaler und internationaler Datennetze erfolgt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Unternehmensberatung und Unternehmensbeteiligung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, insbesondere in den Gebieten Kommunikations-, Computer- und Sicherheitstechnologie.
In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt: zur Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Form von Komplementär- oder Dienstleistungsfunktionen; Erwerb, Veräußerung, Bebauung und Belastung von Immobilien jeweils auch in Form des Erbbaurechts; Gründung von Gesellschaften und Beteiligungen an solchen in jeglicher Form; Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszweckes dienlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der kulturellen Lebensinteressen in allen Genres der Kunst und Kultur, indem sie selbst als Veranstalter auftritt. Sie will das WASCHAUS zu einem Ort der künstlerischen Entfaltung, insbesondere von jungen Künstlern und Jugendlichen entwickeln. Die Gesellschaft will die soziale und kulturelle Bildung sowie die sportliche Betätigung insbesondere junger Menschen fördern. Sie tut dies z.B. durch Kurse, Workshops und Arbeitsgemeinschaften. die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere a) die Entwicklung und Durchführung eines regelmäßigen nicht kommerziellen Veranstaltungsprogramms in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Tanz, Literatur und Film für alle Altersgruppen und Schichten der Bevölkerung; b) Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die Jugendlichen Raum bieten für Formen der altersgerechten Kommunikation und Interaktion oder Bereitstellung von Infrastruktur und Räumlichkeiten für solche Maßnahmen an Dritte; c) Vermietung von Räumlichkeiten Durchführung von Veranstaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024