(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Renovierung, Modernisierung von Baulichkeiten, der Innenausbau einschließlich der Erstellung von Fundamenten, die Installation von diversen elektrischen Anlagen und Sanitäranlagen und die Ausführung von Dachdeckerarbeiten und der Groß- und Einzelhandel mit Elektronikartikeln sowie alle mit den oben genannten Punkten in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Tätigkeit als Bauträger und die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen zur Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schulung und Forschung auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung, ferner Bauwerksanalysen, Gutachten, Planung und Bauüberwachung, insbesondere von Modernisierungs- und Instandsetzungsprojetken sowie artverwandte Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die B.B.S.M. unterstützt Kommunen und andere Institutionen durch qualifizierte Beratung, eine wirksame Steuerung der Förderverfahren vor Ort und eine effektive Kontrolle des zielgerichteten und sparsamen Einsatzes der Fördermittel bei der Erhaltung und, Prüfung und Kontrolle von Stadterneuerungsmaßnahmen aller Art, insbesondere der Modernisierung, Instandsetzung und des Neubaus; Beratung und Koordinierung von an der Stadterneuerung Beteiligten;
Erstellung und Planungen, Durchführungsstrategien und gutachtlichen Untersuchungen jeder Art auf den genannten Gebieten; wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Stadterneuerung, insbesondere der Modernisierung, der Instandsetzung und des Neubaus von Gebäuden aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024