(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Schank- und Speisewirtschaft "Restaurant Meister"
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Brandenburger Apotheken beraten die Bevölkerung tagtäglich in Gesundheitsfragen und versorgen sie flächendeckend mit Arzneimitteln., Der Verband setzt sich für den Erhalt der inhabergeführten, unabhängigen Individualapotheke ein. Der Verein verfolgt den Zweck, die wirtschaftlichen, beruflichen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und sonstigen gemeinsamen Interessen der Apothekenleiter im Land Brandenburg wahrzunehmen und nach außen zu vertreten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Betrieb einer Schankwirtschaft unter der
internen Bezeichnung: "Wolf's Revier".
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die MEDIA CONVENTION Berlin (MCB) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Medienkongresse in Europa entwickelt. Hier tauschen sich nationale und internationale Experten aus Fernsehen, Film und anderen Medien, aus Wissenschaft und Polit, Die Sicherung und Stärkung der medienwirtschaftlichen und filmkulturellen Infrastruktur in der Region Berlin-Brandenburg unter künstlerischen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten mit einem besonderen Schwerpunkt in der Film- und Fernsehproduktionsförderung. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens das Standortmarketing für die Medien- und Kommunikationswirtschaft der Region Berlin-Brandenburg mit dem Ziel der länder- und branchenübergreifenden Vernetzung im Medienbereich und der Bestandpflege vorhandener Medienunternehmen.
Die Gesellschaft erbringt die zur Erreichung der Förderungs- und Marketingziele erforderlichen Dienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schankwirtschaft
Betrieb eines Gartenlokal unter der Geschäftsbezeichnung "Am Lindstedter Tor".
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die gestaltende, technische und wirtschaftliche
Planung von Bauwerken oder im Stadtebau sowie
Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
sowie die Erstellung von Gutachten in diesem
Bereich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Erbringung von informations- und kommunikationstechnischen Dienstleistungen (IT-Dienstleistungen) aller Art sowie alle Tätigkeiten zur Verwaltung für Immobilien mit wohnwirtschaftlicher oder gewerblicher Nutzung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ABC e.V. Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstellen Dessau-Roßlau und Wernigerode berät in Sachen Lohn- und Einkommensteuer und erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten etc., leistet Hilfe bei Kindergeldantr, Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Der Verein verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck.
Er wird seinen Mitgliedern in geeigneter Form wichtige gesetzliche und andere relevante Änderungen mitteilen.
Die Hilfeleistung wird nur von Personen ausgeübt, die einer Beratungsstelle angehören. Der Leiter der Beratungsstelle verfügt über die notwendige Qualifi kation und erfüllt die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Es bestehen 140 Beratungsstellen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024