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(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Herstellung von Software- und Hardware-Systemen, die automatisch oder semiautomatisch Text-, Bild und Videoinhalte zu Multimedia Anwendungen erzeugen oder über Editoren die Zusammenstellung und Erzeugung manuell ermöglichen. Für automatische Erstellung von Videoclips aus Textinhalten, Bilder, synthetischer und realer Sprache, Musik und Videoinhalten werden semantische Technologien entwickelt und eingesetzt. Die Gesellschaft kann EDV-Anwendungen programmieren, betreiben, vertreiben, EDV-Beratungen und Schulungen in den Bereichen der Softwareentwicklung und der Multimedia Produktion und verwandter Gebiete durchführen sowie Hard- und Softwaresysteme vertreiben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Wenn Sie einen Neubau planen, können wir als langjähriger Vertriebspartner einer soliden Massivbaufirma Ihr Traumhaus für Sie realisieren.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Alles über und um Kräuter und mehr: Kräuterkurse, Kräuterführungen, Workshops und Fastenwandern, Alles über und um Kräuter und mehr: Kräuterkurse, Kräuterführungen, Workshops und Fastenwandern
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Schulung und Forschung auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung, ferner Bauwerksanalysen, Gutachten, Planung und Bauüberwachung, insbesondere von Modernisierungs- und Instandsetzungsprojetken sowie artverwandte Geschäfte.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erwerb und Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen nebst Rechten und Optionen hieran, die sich insbesondere im Bereich der Medien und im mediennahen Sektor betätigen, als Beteiligungs- und Corporate Venture Capital-Gesellschaft besteht der Geschäftszweck unter anderem darin, Wagniskapitalbeteiligungen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte einzugehen und insbesondere durch Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Beteiligungen wie zum Beispiel Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen, hierzu zählen auch die Ausübung sämtlicher Rechte, Optionen und anderer Befugnisse, die für die Gesellschaft mit dem Halten derartiger Beteiligungen verbunden sind, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, und zwar insbesondere solche, die die Bankengesetzgebung berühren
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024