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(na), a) Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller am Kleingartenwesen interessierten Bürger.
b) Er setzt sich für die Förderung und Erhaltung von Kleingartenanlagen und ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein.
c) Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
d) Er hat unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Volksgesundheit und die Erziehung der Jugend zur Verbundenheit mit der Natur zu fördern.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Entwicklung, Förderung und Pflege des Mädchen- und Frauenfußballsports in der Landeshauptstadt Potsdam und im Lande Brandenburg und die damit verbundene körperliche Ertüchtigung.
Insbesondere durch die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch Teilnahme am leistungsbezogenen Wettkampfsport. Der Verein ist parteipolitisch, religiös und rassisch neutral und steht in all seinen Belangen auf demokratischer Grundlage. Politsche und weltanschauliche Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Es wird auch unter der Bezeichnung "1.FFC Turbine Potsdam e.V." gearbeitet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024