GKMP Pencereci ist eine hochspezialisierte Kanzlei für die öffentliche Hand und deren Unternehmen sowie private Vorhabenträger mit Standorten in Bremen, Berlin, Potsdam, Schwerin und Cottbus. , GKMP Pencereci ist eine öffentlich-rechtlich ausgerichtete Kanzlei, in der ausschließlich Fachanwälte tätig sind. Spezielle Kompetenzen haben wir in den Bereichen Kommunal- und Kommunalabgabenrecht, Wasser- und Wasserverbandsrecht, Vergaberecht und Baurecht entwickelt. Unsere Mandanten - überwiegend Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie deren Einrichtungen und Unternehmen - kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir stehen für sexuelle Gesundheit in Potsdam und Brandenburg. Kostenlose HIV-Tests und Beratung. Informationen rund um HIV, Aids und Geschlechtskrankheiten., Der Verein fördert das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesen durch: Aufklärung und Beratung über das Syndrom der erworbene Immunschwächekrankheit (Aquired Immun Deficiency Syndrom = AIDS) und aller damit im Zusammenhang auftretenden Fragen und Probleme.
Unterstützung der Menschen, die das Immunschwäche auslösende HI-Virus erworben haben und infolge dessen erkrankt sind, sowie diejenigen, die ihre Lebensumstände durch AIDS und den gesellschaftlichen Auswirkungen beeinträchtigt sehen.
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Orgnisationen, deren Tätigkeit auf den gleichen Zweck gerichtet ist.
Es wirkt auf eine vorurteilsfreie Darstellung der mit AIDS zusammenhängender Problematik in der Öffentlichkeit und auf zusammenhängender Problematik in der Öffentlichkeit und auf eine Verbesserung der Lage der Betroffenen und ihrer Akzeptanz durch die Gesellschaft hin.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen, die folgenden Zweck haben: Die Einrichtung und der Betrieb von gastronomischen Unternehmen, die Planung, Organisation und Durchführung sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen vorrangig im Raum Potsdam und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit solchen Gütern zu handeln, die für das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und für die Durchführung von Veranstaltungen mit gastronomischer Betreuung erforderlich sind, soweit dafür keine besondere behördliche Genehmigung nötig ist. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach Rechtsberatungsgesetz, § 1 KWG oder 34 c GewO aus.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024