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Ihr Suchergebnis für Mehrheitsbeteiligung Korrigierte Fassung in Potsdam

2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Mehrheitsbeteiligung Korrigierte Fassung"

presseportal.de

Achtung - korrigierte Fassung: Verfassungsbeschwerde gegen rbb-Staatsvertrag

Berlin, Brandenburg, Staatsvertrag, Verfassungsbeschwerde, Rundfunk, Fassung, Regelungen, Rundfunkfreiheit, Länder, Potsdam rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg: Berlin/Potsdam (ots) - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) wend... mehr ... 15. November 2024

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Korrektur: Katjes Greenfood erwirbt Mehrheitsbeteiligung an Mymuesli: Warum diese strategische Partnerschaft viel Potenzial hat und was Start-ups von ihr lernen können

Katjes, Mehrheitsbeteiligung, Greenfood, Mymuesli, Bitte, Fassung, Potenzial, Growth, Korrektur, Änderung FM Growth GmbH: Potsdam (ots) - Bitte beachten Sie die Änderung in Katjes Greenfood und Mehrheitsbe... mehr ... 28. August 2024

Unternehmen

Blindenhilfswerk für das Land Brandenburg e.V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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