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Berlin & Brandenburg Brückner gewinnt in Kloster Lehnin
Die Ergebnisse fallen jeweils sehr unterschiedlich aus. Stahnsdorf/Kloster Lehnin (dpa/bb) - In zwei... mehr ... 3. März 2024
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Die Ergebnisse fallen jeweils sehr unterschiedlich aus. Stahnsdorf/Kloster Lehnin (dpa/bb) - In zwei... mehr ... 3. März 2024
Die Einzelfahrausweise AB in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und... mehr ... 31. Dezember 2023
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Unternehmensberatung und Unternehmensbeteiligung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, insbesondere in den Gebieten Kommunikations-, Computer- und Sicherheitstechnologie.
In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt: zur Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Form von Komplementär- oder Dienstleistungsfunktionen; Erwerb, Veräußerung, Bebauung und Belastung von Immobilien jeweils auch in Form des Erbbaurechts; Gründung von Gesellschaften und Beteiligungen an solchen in jeglicher Form; Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszweckes dienlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
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