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Die landwirtschaftliche Erzeugung von
- Milch, die gemeinsame Haltung und Zucht von Tieren, insbesondere Schlachtrinder, Kälber,
- die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und der Anbau landwirtschaftlicher Feldkulturen,
- Landschaftspflege-, Forsterhaltungs- und Sanierungsarbeiten,
- die Lagerung und Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und deren Handel,
- die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben der Landwirtschaft,
- desweiteren die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme oder Erwerb sowie die Betreibung
- realisierter Objekte, einschließlich Vermietung und Verpachtung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein dient wissenschaftliche beruftsbildenden
Zwecken. Er unterstützt und fördert die Erforschung,
die Wiederherstellung, die Unterhaltung und Pflege
historischer Orangerien, Gewächshäusern und
dazugehöriger Anlagen.
Der Verein bemüht sich um die Bewahrung des
berufspraktisch - gärtnerischen Fachwissens, alter
Traditionen, Erfahrungen und Arbeitsweisen beim
Umgang mit Pflanzen, Gefäßen, Bauwerken und
Werkzeugen in Orangerien.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Vermietung und Vermittlung von Fahrzeugen aller Art für die Film-, Fernseh-, Werbe- und Unterhaltungsindustrie; Konzeption von Veranstaltungsprogrammen für die Touristikindustrie; Entwicklung und Vertrieb von anwenderspezifischer Software und Hardware.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024