Die Erbringung von Dienstleistungen für die Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz in Berlin und Brandenburg - im folgenden Prüfingenieure genannt.
Der Verein bearbeitet und beantwortet Gebührenanfragen von Prüfingenieuren und Bauherren für Bauvorhaben in den Ländern Berlin und Brandenburg. Er übernimmt die zentrale Gebührenbewertung der von den Prüfingenieuren zu erbringenden Leistungen, die Überprüfung von deren Abrechnungen und führt die von den Prüfingenieuren gemäß der Bautechnischen Prüfungsverordnung Berlin - BauPrüfVO bzw. der Bautechnischen Prüfungsverordnung Brandenburg - BauPrüfV - zu erstellenden Prüfungsverzeichnisse.
Der Verein übernimmt die zentrale Gebührenabrechnung für die Prüfingenieure.
Der Verein unterhält einen Wiederspruchsausschuss.
Der Verein unterstütz die Prüfingenieure im Antragsverfahren durch die Bauherren und bei Prüfübertragungen duech die Bauaufsicht.
Der Verein dient dazu, die Grundsätze der bautechnischen Prüfung und die Unabhängigkeit der Prüfingenieure aufrechtzuerhalten.
Es wird auch unter der Bezeichnung BVS Berlin-Brandenburg e.V. gearbeitet.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten in folgenden Bereichen: Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Architekturrecht, Vermögensrecht, Öffentliches Recht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Beitrags- und Gebührenrecht.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen, die folgenden Zweck haben: Die Einrichtung und der Betrieb von gastronomischen Unternehmen, die Planung, Organisation und Durchführung sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen vorrangig im Raum Potsdam und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit solchen Gütern zu handeln, die für das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und für die Durchführung von Veranstaltungen mit gastronomischer Betreuung erforderlich sind, soweit dafür keine besondere behördliche Genehmigung nötig ist. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach Rechtsberatungsgesetz, § 1 KWG oder 34 c GewO aus.
mehr ...
zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024