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Unternehmen

DBB Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Brandenb

Der dbb brandenburg sowie seine Mitgliedsgewerkschaften und -verbände wirken für die allgemeinen und die Einzelinteressen ihrer Mitglieder zusammen.
Der dbb brandenburg vertritt und fördert die dienst-, tarif- und versorgungsrechtlichen sowie sozialen Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Der dbb brandenburg nimmt die Aufgaben als Spitzenorganisation im Sinne des Landesbeamtengesetzes wahr. Der dbb brandenburg nimmt auch zu Fragen von allgemeiner gesellschaftspolitischer Bedeutung Stellung.
Schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit der Landesregierung oder mit den politischen Parteien des Landtages über grundsätzliche Fragen bleiben dem dbb brandenburg vorbehalten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Thomas Crasemann

(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

Agentur Eiche GmbH

Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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