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AfD-Jurist beruft sich auf NS-Gesetz

Jurist, Bundesschiedsrichter, Zudem, Rassegesetz, Gesetz, Urteil, Ulbrich, Potsdam, Verbindungen, Treffen Der AfD-Bundesschiedsrichter Ulbrich hat sich in einem Urteil auf ein NS-Rassegesetz bezogen. Zudem ... mehr ... 31. Januar 2024

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AS Automobile Bielefeld GmbH

(na), Wir sind für Sie werktags von 7.30h bis 18.00h und Samstags von 9.00h bis 13.00h im Autohaus erreichbar. Freie Autoschau rund um die Uhr, außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten, keine Beratung, kein Verkauf. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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DBB Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Brandenb

Der dbb brandenburg sowie seine Mitgliedsgewerkschaften und -verbände wirken für die allgemeinen und die Einzelinteressen ihrer Mitglieder zusammen.
Der dbb brandenburg vertritt und fördert die dienst-, tarif- und versorgungsrechtlichen sowie sozialen Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Der dbb brandenburg nimmt die Aufgaben als Spitzenorganisation im Sinne des Landesbeamtengesetzes wahr. Der dbb brandenburg nimmt auch zu Fragen von allgemeiner gesellschaftspolitischer Bedeutung Stellung.
Schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit der Landesregierung oder mit den politischen Parteien des Landtages über grundsätzliche Fragen bleiben dem dbb brandenburg vorbehalten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Thomas Crasemann

(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH

(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502 mehr ... zuletzt aktualisiert am 22. April 2022

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Matador

Die Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen, die folgenden Zweck haben: Die Einrichtung und der Betrieb von gastronomischen Unternehmen, die Planung, Organisation und Durchführung sowie die gastronomische Betreuung von Veranstaltungen vorrangig im Raum Potsdam und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit solchen Gütern zu handeln, die für das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen und für die Durchführung von Veranstaltungen mit gastronomischer Betreuung erforderlich sind, soweit dafür keine besondere behördliche Genehmigung nötig ist. Die Gesellschaft führt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten wie z.B. nach Rechtsberatungsgesetz, § 1 KWG oder 34 c GewO aus. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Stadtsportbund Potsdam e.V.

Der Stadtsportbund Potsdam e.V. (SSB) stellt sich die Aufgabe, nach dem Gesetz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von Parteien, politischen und konfessionellen Gesichtspunkten, die Gesundheit und Persönlichkeit seiner Mitglieder zu fördern. Er respektiert jede humanitäre Weltanschauung, ohne Unterschied der Person.
Der SSB fördert gleichberechtigt jede kulturelle, sportliche Betätigung einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie alle Sportarten, die im Territorium bestehen und entstehen. Er fördert unter Anerkennung der organisatorischen und finanziellen Selbständigkeit die Vereine und Gemeinschaften jedoch vorrangig ihre Mitglieder. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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Agentur Eiche GmbH

Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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ABC - e.V. Lohnsteuerhilfeverein Potsdam

ABC e.V. Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstellen Dessau-Roßlau und Wernigerode berät in Sachen Lohn- und Einkommensteuer und erstellt Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende, Studenten etc., leistet Hilfe bei Kindergeldantr, Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Sein Zweck ist ausschließlich die Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Der Verein verfolgt keinen eigenwirtschaftlichen Zweck.
Er wird seinen Mitgliedern in geeigneter Form wichtige gesetzliche und andere relevante Änderungen mitteilen.
Die Hilfeleistung wird nur von Personen ausgeübt, die einer Beratungsstelle angehören. Der Leiter der Beratungsstelle verfügt über die notwendige Qualifi kation und erfüllt die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Es bestehen 140 Beratungsstellen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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ASbH LV Brandenburg e.V.

ASBH-Potsdam, Zweck des Vereins ist die Mildtätigkeit und die freie Wohlfahrtspflege. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung ein barrierefreies Leben, integriert leben können. mehr ... zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2022

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Blindenhilfswerk für das Land Brandenburg e.V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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