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(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Verwaltung und Nutzung des Gesellschaftsvermögens,
insbesondere die entgeltliche Nutzungsüberlassung
an Dritte
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
FMS Rechtsanwälte Potsdam, Benno Fouhsel, Manfred Mütter, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, VOB/A, Sozialrecht
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der dbb brandenburg sowie seine Mitgliedsgewerkschaften und -verbände wirken für die allgemeinen und die Einzelinteressen ihrer Mitglieder zusammen.
Der dbb brandenburg vertritt und fördert die dienst-, tarif- und versorgungsrechtlichen sowie sozialen Interessen seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Der dbb brandenburg nimmt die Aufgaben als Spitzenorganisation im Sinne des Landesbeamtengesetzes wahr. Der dbb brandenburg nimmt auch zu Fragen von allgemeiner gesellschaftspolitischer Bedeutung Stellung.
Schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit der Landesregierung oder mit den politischen Parteien des Landtages über grundsätzliche Fragen bleiben dem dbb brandenburg vorbehalten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Ausstattung:
485 Gästezimmer
Hunde nicht erlaubt
2 Bowling-/Kegelbahnen
2 Busparkplatz(plätze) kostenfrei
270 Stellplätze in Garage oder Parkhaus kostenfrei
betriebseigener Parkplatz mit 10 Stellplätzen
40 Gesellschaftsräume
Biergarten mit Service
Terrasse
barrierefreies Restaurant
barrierefreier Zugang zum Restaurant
barrierefreier Zugang zum WC
barrierefreie Bewegung im Restaurant
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten in folgenden Bereichen: Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Architekturrecht, Vermögensrecht, Öffentliches Recht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Beitrags- und Gebührenrecht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
In der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Helmchen und Kollegen finden Sie ein seit 1993 erprobtes Team. Die Kanzlei ist wirtschaftlich ausgerichtet..., Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht und Bankrecht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Unternehmensberatung und Unternehmensbeteiligung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, insbesondere in den Gebieten Kommunikations-, Computer- und Sicherheitstechnologie.
In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt: zur Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Form von Komplementär- oder Dienstleistungsfunktionen; Erwerb, Veräußerung, Bebauung und Belastung von Immobilien jeweils auch in Form des Erbbaurechts; Gründung von Gesellschaften und Beteiligungen an solchen in jeglicher Form; Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszweckes dienlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024