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(na), Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts. Es umfasst nicht nur ein einzelnes Gesetzt, sondern regelt in einer vielzahl von Gesetzen das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind und daher auch keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Rechtsfragen sind bei der Gründung, einer Umwandlung, dem Ausscheiden von Gesellschaftern, der Aufnahme von Gesellschaftern und der fusion mit anderen Gesellschaften unumgänglich.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Unternehmensberatung und Unternehmensbeteiligung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, insbesondere in den Gebieten Kommunikations-, Computer- und Sicherheitstechnologie.
In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt: zur Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen in Form von Komplementär- oder Dienstleistungsfunktionen; Erwerb, Veräußerung, Bebauung und Belastung von Immobilien jeweils auch in Form des Erbbaurechts; Gründung von Gesellschaften und Beteiligungen an solchen in jeglicher Form; Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszweckes dienlich sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024