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Die Verwaltung von Immobilien für Dritte sowie Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien, ausgenommen sind Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erwerb und Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen nebst Rechten und Optionen hieran, die sich insbesondere im Bereich der Medien und im mediennahen Sektor betätigen, als Beteiligungs- und Corporate Venture Capital-Gesellschaft besteht der Geschäftszweck unter anderem darin, Wagniskapitalbeteiligungen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte einzugehen und insbesondere durch Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Beteiligungen wie zum Beispiel Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen, hierzu zählen auch die Ausübung sämtlicher Rechte, Optionen und anderer Befugnisse, die für die Gesellschaft mit dem Halten derartiger Beteiligungen verbunden sind, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, und zwar insbesondere solche, die die Bankengesetzgebung berühren
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024