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Ihr Suchergebnis für Droht in Potsdam

4 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Droht"

tagesspiegel.de

Gesperrter Uferweg in Groß Glienicke: Bei Enteignung drohen Potsdam offenbar Zusatzkosten in Millionenhöhe

Groß, Potsdam, Uferweg, Zusatzkosten, Bemühungen, Dämpfer, Millionenhöhe, Stadt, Rathaus, Potsdamer Den jahrelangen Bemühungen der Stadt Potsdam für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See droh... mehr ... 25. September 2024

maz-online.de

Waldbrand in Nuthe-Urstromtal: Mutmaßlichem Täter droht geschlossene Psychiatrie

Urstromtal, Nuthe, Waldbrand, Tagen, Täter, Gericht, Psychiatrie, Mann, Mutmaßlichem, Quadratmeter An zwei aufeinanderfolgenden Tagen im März kokelte ein Mann in einem Waldstück in Nuthe-Urstromtal... mehr ... 9. September 2024

saechsische.de

Nach Schleuser-Unfall in der Oberlausitz: Fahrer droht lange Haftstrafe

Unfall, Oberlausitz, Haftstrafen, Geflüchteten, Haftstrafe, Syrer, Taubenheim, Transporters, Deutschen, Für Nach dem Unfall eines Transporters mit 17 Geflüchteten in Taubenheim läuft am Landgericht in Potsd... mehr ... 30. August 2024

presseportal.de

rbb verfilmt "Das Märchen von der silbernen Brücke" für die ARD-Reihe "Sechs auf einen Streich"

Märchen, Berlin, Streich, Reihe, Sechs, Hexe, Drehstart, Große, Juli, Rundfunk rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg: Berlin (ots) - Drehstart mit Detlev Buck als Teufel und Christina... mehr ... 11. Juli 2024

Unternehmen

Blindenhilfswerk für das Land Brandenburg e.V.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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