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Landtagswahl Brandenburg: Anstehende Landtagswahl in Brandenburg bereitet Sorgen
Die Gründerszene in Potsdam boomt. Doch was zeichnet den Standort aus? Und welche Risiken birgt die... mehr ... 20. September 2024
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Die Gründerszene in Potsdam boomt. Doch was zeichnet den Standort aus? Und welche Risiken birgt die... mehr ... 20. September 2024
(1) Das Betreiben von lmmobiliengeschäften jedweder Art, insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu tragbaren Belastungen. (2) Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, wird sich die Gesellschaft in Berlin beim Abschluss von Verträgen sowie bei der Bemessung des Preises für die Überlassung von Mietwohnungen danach ausrichten, dass eine Kosten- bzw. Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung von Rücklagen ermöglicht werden. Die Instandsetzung und Modernisierung sowie gegebenenfalls der Wohnungsneubau sollen zur städtebaulichen Entwicklung Berlins beitragen und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werden. (3) Die wohnungspolitischen Versorgungsschwerpunkte sollen zwischen der Gesellschaft und der zuständigen Behörde des Landes Berlin vertraglich geregelt werden. Die Umsetzung der sozialen Zweckverfolgung ist von der Gesellschaft gegen wirtschaftliche Nachteile so abzuwägen, dass die Gesellschaft langfristig und nachhaltig ohne Zuführung von fremdem Kapital ihren Gesellschaftszweck erfüllen kann und ihr Bestand dauerhaft, auch angesichts vernünftiger Absicherung gegen Risiken, gesichert ist.
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Eigene selbstverwaltete Wohnungen= ca. 12.502
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Beratung und die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen an Kreditinstitute. Die Gesellschaft vermittelt ferner Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder der Bruchteilsgemeinschaft und Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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