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ASBH-Potsdam, Zweck des Vereins ist die Mildtätigkeit und die freie Wohlfahrtspflege. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderung ein barrierefreies Leben, integriert leben können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, speziell die Förderung des Wohlergehens der von der Alzheimerschen Krankheit und anderen dementiellen Erkrankungen betroffenen Menschen sowie die Unterstützung ihrer Angehörigen und aller an der Versorgung beruflich und als sonstige Helfer Beteiligten. Grundlage der Arbeit ist die Überzeugung vom Wert und der Würde des Lebens von chronisch Kranken und Behinderten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung - steuerbegünstigte Zwecke - in der jeweils gültigen Fassung. Ziel des Vereins ist die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung blinder, hochgradig sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen, insbesondere durch soziale und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie durch Erholungs- und Berufsfürsorge. Für die Berufsfürsorge wird ein Zweckbetrieb unterhalten, der blinde, hochgradig sehbehinderte und von Blindheit betroffene Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können, beschäftigt. Der Zweckverband arbeitet nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz. Der Verein ist politisch und konfesionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen. Des dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig höhe Vergütungen begünstigt werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024