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Der 1. VfL Potsdam 1990 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" und der "Abgabenordnung". Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der kulturellen Lebensinteressen in allen Genres der Kunst und Kultur, indem sie selbst als Veranstalter auftritt. Sie will das WASCHAUS zu einem Ort der künstlerischen Entfaltung, insbesondere von jungen Künstlern und Jugendlichen entwickeln. Die Gesellschaft will die soziale und kulturelle Bildung sowie die sportliche Betätigung insbesondere junger Menschen fördern. Sie tut dies z.B. durch Kurse, Workshops und Arbeitsgemeinschaften. die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere a) die Entwicklung und Durchführung eines regelmäßigen nicht kommerziellen Veranstaltungsprogramms in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Tanz, Literatur und Film für alle Altersgruppen und Schichten der Bevölkerung; b) Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die Jugendlichen Raum bieten für Formen der altersgerechten Kommunikation und Interaktion oder Bereitstellung von Infrastruktur und Räumlichkeiten für solche Maßnahmen an Dritte; c) Vermietung von Räumlichkeiten Durchführung von Veranstaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024